
Impressum
Name des Unternehmens
SkiZermatt.ch
Kontaktinformationen
Fernando Jörger
Justine Jörger
Oberhäusernweg 91
3928 Randa
Partner
Air Zermatt
Zermatt Bergbahnen
Zermatt Tourismus
SBV
Swiss Snowsports
AGB
Allgemeine Bestimmungen SkiZermatt.ch
von Justine und Fernando Jörger, Oberhäusernweg 91, 3928 Randa
Buchung
Durch die Buchung anerkennt der Kunde die Allgemeinen Vertragsbestimmungen von SkiZermatt.ch.
Preise
Die angegebenen Preise sind in Schweizer Franken. Die Preise sind das Honorar für Bergführer, Skilehrer oder Wanderleiter. Im Preis ist nicht inbegriffen alle zusätzlichen Kosten, wie zum Beispiel Bahnfahrt, Verpflegung von Kunde und Guide, Materialmiete, Transport, Übernachtungen. Die zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Bezahlung
Macht der Dienstleister keine anderen Vorgaben, so hat der Kunde 50 % der gesamten Vergütung als Anzahlung vor der geplanten Aktivität zu leisten, die übrigen 50 % innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Absage durch den Kunden
Sagt der Kunde ab, so hat er die anfallenden Annullationskosten vollumfänglich zu übernehmen inkl. bereits verursachte Kosten durch die Buchung (z.B. Hüttenreservationen, Fahrspesen) und das Honorar im folgenden Umfang zu bezahlen:
- bei Absage 60 bis 31 Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivität 20 % des Honorars; - bei Absage 30 bis 15 Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivität 50 % des Honorars; - bei Absage 14 oder weniger Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivität 100 % des Honorars.
PROGRAMMÄNDERUNG
Ist der vereinbarte Kurs unmöglich (Wetter, Verhältnisse etc.), so ist der Dienstleister berechtigt und verpflichtet, dem Kunden für den vereinbarten Zeitraum eine alternative Aktivität anzubieten. Der Dienstleister hat das Recht, die alternative Aktivität zum ursprünglich vereinbarten Honorar durchzuführen. Bei Abbruch oder frühzeitiger Beendung des Kurses, erfolgt keine Rückerstattung.
Haftung
Für Unfälle während des Unterrichts und den Touren, lehnen wir jede Haftung ab. Wir können keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Kunde nimmt das naturgegebene Restrisiko der Outdoor-Aktivität in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Leitung verbleibt. Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Teilnehmer besitzt, und wo sich der Schadenort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Visp im Kanton Wallis.
Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten bleiben strikt ausgeschlossen.
Versicherung
Die Versicherung (Kranken- Unfallversicherung inkl. Sportunfälle) ist Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten- und Rücktransportversicherung.